Dienstleistungen

Wir sind hier, um Ihnen behilflich zu sein

Marylebone

Mayfair

City of London

Victoria

Colchester, Essex

Kontaktieren Sie uns

Francesco Meduri, Notary Public, and Giuliana Antonelli, Director of Strategy, focused on paperwork

Unser engagiertes, mehrsprachiges Team freut sich darauf, Ihnen den Prozess zu erklären und zu erleichtern.

Wir können Ihnen bei der Legalisierung Ihrer Dokumente behilflich sein, sei es durch eine Apostille, eine konsularische Legalisierung oder eine Kombination aus einer Legalisierung beim Foreign and Commonwealth Office und der Einholung weiterer Stempel beim zuständigen ausländischen Konsulat.

Die Einholung einer konsularischen Legalisierung ist nur erforderlich, wenn die Dokumente in einem Land verwendet werden sollen, das das Haager Übereinkommen über Apostillen vom 5. Oktober 1961 nicht unterzeichnet hat. Für die Länder, die das Haager Übereinkommen unterzeichnet haben, ist die einzige Form der Legalisierung, die von des hiesigen Foreign-, Commonwealth and Development Office erstellte Apostille.

Wann unsere Dienste benötigt werden:

  • Zur Beglaubigung von Dokumenten und Informationen, die im Ausland verwendet werden sollen;
  • Zur Legalisierung bestimmter Unternehmens- oder Privatdokumente;
  • Zur Übersetzung von Dokumenten zur Verwendung im Ausland;
  • " wenn Sie Geschäfte im Ausland tätigen. "

Wir sind hier, um Ihnen behilflich zu sein.

Notable Notaries ist spezialisiert auf notarielle Dienstleistungen, Apostillen, konsularische Legalisierungen und beglaubigte Übersetzungen. Ob private oder geschäftliche Dokumente, unser mehrsprachiges Team hilft Ihnen gerne dabei, Ihre Dokumente von unseren Notaren beglaubigen zu lassen. Mit den Unterschriften und offiziellen Prägesiegeln unserer Notar*innen bestätigen diese die Echtheit der Dokumente und sorgen so für internationale Anerkennung.

Notarielle Dienstleistungen

~

Von unseren Notar*innen beglaubigte Unternehmens- oder Privatdokumente; Urkunden, Verträge, Vollmachten, Existenz- und Vertretungsnachweise, Unterschriftsbeglaubigung auf Genehmigungen und Handelsregisteranmeldungen, Erbausschlagung, beglaubigte Reisepasskopien, Diplome, Heirats- und Geburtsurkunden, eidesstattliche Erklärungen und Erklärungen auf Eid.

Legalisierungs- dienstleistungen - Apostillen einholen

~

Legalisierung durch Apostillen beim britischen Auswärtigem Amt (Foreign, Commonwealth and Development Office) sowie bei Botschaften, Konsulaten und Hoch-Vertretungskommissionen in London, mit professionellem, datenschutzkonformem Kurierdienst.

Übersetzungsdienste

~

Wir bieten professionelle, beglaubigte Übersetzungen von geschäftlichen, buchhalterischen, juristischen und professionellen Firmen- oder Privatdokumenten aus dem Englischen in alle Fremdsprachen und umgekehrt. Zu den Sprachen, die wir im Hause abdecken, gehören unter anderem Deutsch, Englisch, Italienisch, Spanisch, Griechisch, Polnisch, Französisch, Rumänisch, Ungarisch, und Arabisch. Darüber hinaus arbeiten wir eng mit erstklassigen Übersetzern für Russisch, Chinesisch und sowohl brasilianisches als auch europäisches Portugiesisch zusammen und können in diesen Sprachen innerhalb kürzester Zeit hervorragende Übersetzungen liefern.

Dienstleistungen in Schiffs- und Schifffahrtsrecht

~

Wir prüfen, beglaubigen, beglaubigen notariell und registrieren Schiffshypotheken, Löschungen, Übertragungen von Hypotheken, Kaufbriefe, Eigentumserklärungen und Ernennungen von Bevollmächtigten bei Schiffsregistern.

Dienstleistungen für Firmenmandant*Innen

~

Wir können die notarielle Beglaubigung von Unternehmensdokumenten oder anderen Dokumenten, die der/die Direktor(en) oder Vertreter des Unternehmens unterzeichnen müssen, veranlassen. Wir können Unterzeichnungstermine in einem unserer Büros im Zentrum Londons vereinbaren, oder einer unserer Notare kann zu Ihrer Bequemlichkeit in Ihre Räumlichkeiten kommen.

Prozessagent

~

Als Prozessbevollmächtigter (Agent for Service of Process, Registered Agent) sind wir in der Lage, als unabhängige Partei zu agieren, an die Dokumente, Mitteilungen, Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren im Namen unserer Mandant*innen zugestellt werden können.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist ein englischer Notary Public?

In England und Wales sind Notare qualifizierte Juristen, die sich einer strengen Überprüfung ihrer persönlichen Zuverlässigkeit unterziehen, um sicherzustellen, dass man sich auf ihre Beglaubigungen in der ganzen Welt verlassen kann. Bei der Zulassung zum Beruf schwören alle Notare einen Eid, dass sie keine Dokumente beglaubigen, die "Betrug oder Gewalt" enthalten, sodass der Echtheit und Authentizität, der von englischen und walisischen Notaren beglaubigten Dokumente weltweit vertraut wird.

Englische und walisische Notare sind speziell dafür ausgebildet, die ordnungsgemäße Ausfertigung von Dokumenten zur Verwendung im Ausland zu überwachen, insbesondere die Einhaltung der Formerfordernisse von Urkunden, eidesstattlichen Erklärungen, Erklärungen auf Eid, statutory declarations und anderen Dokumenten wie Vollmachten, damit diese zur Verwendung im Ausland akzeptiert werden können.

Alle Notare in England und Wales sind auch Commissioners for Oaths, was bedeutet, dass sie Affidavits (auf ein heiliges Buch geschworene oder eidesstattliche Erklärungen) und gesetzliche Erklärungen abgeben können. Notare in England und Wales werden durch das Faculty Office des Erzbischofs von Canterbury reguliert.

Englische und walisische Notare können auch Solicitors (beratende und außergerichtlich vertretende Anwälte) oder Barristers (gerichtsvertretende Anwälte) sein, müssen aber nicht doppelt qualifiziert sein (während alle schottischen Solicitors auch Notare sind).

Alle unsere Notare sind qualifiziert, in ganz England und Wales tätig zu sein und mehrere Fremdsprachen zu beherrschen, so dass sie Beglaubigungen direkt in Italienisch, Griechisch, Spanisch, Rumänisch, Deutsch, Polnisch und Französisch ausstellen können, was Ihnen Übersetzungskosten ersparen kann.

Brauche ich einen Notar?

Mit Ausnahme von eidesstattlichen Versicherungen und eidesstattlichen Erklärungen werden Notare in England und Wales fast ausschließlich dann benötigt, wenn ein Dokument von einem Rechtsanwalt oder Notar verfasst wurde und der englische Notar die Identität der Unterzeichner und die gültige Ausfertigung des Dokuments unter Einhaltung der örtlichen und ausländischen Formalitäten (z. B. schreibt der Unterzeichner seine Initialen auf jede Seite des Dokuments für Frankreich, die vollständige Unterschrift auf jeder Seite in Anwesenheit des Notars ist für Griechenland notwendig sowie die firma legibile - lesbare Unterschriften für Italien).

Wenn Sie ein Dokument erhalten haben, das außerhalb des Vereinigten Königreichs benutzt wird, oder wenn Sie über eine Transaktion beraten werden, die außerhalb des Vereinigten Königreichs stattfindet, fragen Sie Ihren Berater, ob Sie einen lokalen englischen Notar für die Beglaubigung Ihrer Dokumente benötigen.

Wie kann ich einen Notar in meiner Nähe finden?

Alle unsere Notare sind qualifiziert, in ganz England und Wales tätig zu sein.

Wir empfangen unsere Mandant*innen in unseren Büros im Londoner West End, in Mayfair/Piccadilly, Victoria und in der City of London, kommen aber auch gerne zu Ihnen in Ihr Büro oder an Ihre Wohnadresse, wenn dies für Sie günstiger ist. Unsere Gebühren für externe Mandantenbesuche werden auf der Grundlage der Reisezeit unter der Annahme, dass der Unterzeichnungstermin/Beurkundungstermin nicht länger als 30 Minuten dauert, berechnet und beginnen bei £130 pro Stunde, einschließlich der An- und Abreise von unserem Büro sowie der Reisekosten.

Was ist eine Apostille?

Die Apostille ist ein Aufkleber, der auf der Unterseite der notariellen Urkunde angebracht und von einem Beamten des FCDO versiegelt und unterzeichnet wird. Das Zertifikat der Apostille bestätigt die Echtheit des Prägesiegels, die Unterschrift und den aktuellen Berufszulassungsstatus des beglaubigenden Notars, sodass das Dokument gemäß dem Haager Übereinkommen von 1961 im Ausland (auch in Deutschland in Österreich und in der Schweiz) anerkannt und verwendet werden kann.

Um eine Apostille einzuholen, müssen wir das Dokument zunächst zum Foreign, Commonwealth & Development Office (FCDO, Auswärtiges Amt des Vereinigten Königreichs) persönlich einreichen. Das FCDO ist die einzige Institution im Vereinigten Königreich, die eine Apostille ausstellen kann. Das FCDO kann eine Apostille nur auf einem Dokument anbringen, das die Originalunterschrift, den Stempel oder das Siegel eines in seinem Unterschriftenregister eingetragenen Amtsinhaber trägt - die meisten Notare und Beamten des HMRC, des General Registry Office und des Companies House haben ihre Unterschriften und/oder Siegel und Stempel beim FCDO eingereicht, sodass Apostillen in Bezug auf ihre Unterschriften, Stempel und Siegel eingeholt werden können.

Empfangsinstitutionen in ausländischen Ländern, welche das Haager Übereinkommen von 1961 ratifiziert haben, müssen von einem englischen Notar beglaubigte, mit Apostille versehene Dokumente so akzeptieren, als wären sie von einem Notar in ihrem eigenen Land beglaubigt worden.

Unser Team ist immer für Sie zur Hand, wenn Sie uns brauchen

Die Zuverlässigkeit und Effizienz unserer Dienstleistung sind nur dank unseres Teams von zuverlässigen Fachleuten möglich. Unsere Mitarbeiter sorgen dafür, dass die notarielle Beglaubigung und Legalisierung von Dokumenten international auf höchstem Niveau durchgeführt werden.

Alisa Grafton

Scrivener Notary public

Jayne Griffiths-Scott

Notary Public - Notarin von England und Wales

Stephanie Gregoriadou

Leiterin, Greek Desk

Akkreditierungen

Wenden Sie sich an unser erfahrenes mehrsprachiges Team, gerne helfen wir Ihnen weiter.

Montag – Freitag, 9.00 Uhr – 17.30 Uhr (GMT bzw. BST)

Kontaktieren Sie uns

3. OG, Portman House, 2 Portman Street,
London W1H 6DU

Telefonnummer: + 44 (0)207 952 1100

E-Mail-Adresse: [email protected]