FAQ
Häufig Gestellte Fragen
Was ist ein englischer Notary Public?
In England und Wales sind Notare qualifizierte Juristen, die sich einer strengen Überprüfung ihrer persönlichen Zuverlässigkeit unterziehen, um sicherzustellen, dass man sich auf ihre Beglaubigungen in der ganzen Welt verlassen kann. Bei der Zulassung zum Beruf schwören alle Notare einen Eid, dass sie keine Dokumente beglaubigen, die "Betrug oder Gewalt" enthalten, sodass der Echtheit und Authentizität, der von englischen und walisischen Notaren beglaubigten Dokumente weltweit vertraut wird.
Englische und walisische Notare sind speziell dafür ausgebildet, die ordnungsgemäße Ausfertigung von Dokumenten zur Verwendung im Ausland zu überwachen, insbesondere die Einhaltung der Formerfordernisse von Urkunden, eidesstattlichen Erklärungen, Erklärungen auf Eid, statutory declarations und anderen Dokumenten wie Vollmachten, damit diese zur Verwendung im Ausland akzeptiert werden können.
Alle Notare in England und Wales sind auch Commissioners for Oaths, was bedeutet, dass sie Affidavits (auf ein heiliges Buch geschworene oder eidesstattliche Erklärungen) und gesetzliche Erklärungen abgeben können. Notare in England und Wales werden durch das Faculty Office des Erzbischofs von Canterbury reguliert.
Englische und walisische Notare können auch Solicitors (beratende und außergerichtlich vertretende Anwälte) oder Barristers (gerichtsvertretende Anwälte) sein, müssen aber nicht doppelt qualifiziert sein (während alle schottischen Solicitors auch Notare sind).
Alle unsere Notare sind qualifiziert, in ganz England und Wales tätig zu sein und mehrere Fremdsprachen zu beherrschen, so dass sie Beglaubigungen direkt in Italienisch, Griechisch, Spanisch, Rumänisch, Deutsch, Polnisch und Französisch ausstellen können, was Ihnen Übersetzungskosten ersparen kann.
Brauche ich einen Notar?
Mit Ausnahme von eidesstattlichen Versicherungen und eidesstattlichen Erklärungen werden Notare in England und Wales fast ausschließlich dann benötigt, wenn ein Dokument von einem Rechtsanwalt oder Notar verfasst wurde und der englische Notar die Identität der Unterzeichner und die gültige Ausfertigung des Dokuments unter Einhaltung der örtlichen und ausländischen Formalitäten (z. B. schreibt der Unterzeichner seine Initialen auf jede Seite des Dokuments für Frankreich, die vollständige Unterschrift auf jeder Seite in Anwesenheit des Notars ist für Griechenland notwendig sowie die firma legibile - lesbare Unterschriften für Italien).
Wenn Sie ein Dokument erhalten haben, das außerhalb des Vereinigten Königreichs benutzt wird, oder wenn Sie über eine Transaktion beraten werden, die außerhalb des Vereinigten Königreichs stattfindet, fragen Sie Ihren Berater, ob Sie einen lokalen englischen Notar für die Beglaubigung Ihrer Dokumente benötigen.
Wie kann ich einen Notar in meiner Nähe finden?
Alle unsere Notare sind qualifiziert, in ganz England und Wales tätig zu sein.
Wir empfangen unsere Mandant*innen in unseren Büros im Londoner West End, in Mayfair/Piccadilly, Victoria und in der City of London, kommen aber auch gerne zu Ihnen in Ihr Büro oder an Ihre Wohnadresse, wenn dies für Sie günstiger ist. Unsere Gebühren für externe Mandantenbesuche werden auf der Grundlage der Reisezeit unter der Annahme, dass der Unterzeichnungstermin/Beurkundungstermin nicht länger als 30 Minuten dauert, berechnet und beginnen bei £130 pro Stunde, einschließlich der An- und Abreise von unserem Büro sowie der Reisekosten.
Was ist eine Apostille?
Die Apostille ist ein Aufkleber, der auf der Unterseite der notariellen Urkunde angebracht und von einem Beamten des FCDO versiegelt und unterzeichnet wird. Das Zertifikat der Apostille bestätigt die Echtheit des Prägesiegels, die Unterschrift und den aktuellen Berufszulassungsstatus des beglaubigenden Notars, sodass das Dokument gemäß dem Haager Übereinkommen von 1961 im Ausland (auch in Deutschland in Österreich und in der Schweiz) anerkannt und verwendet werden kann.
Um eine Apostille einzuholen, müssen wir das Dokument zunächst zum Foreign, Commonwealth & Development Office (FCDO, Auswärtiges Amt des Vereinigten Königreichs) persönlich einreichen. Das FCDO ist die einzige Institution im Vereinigten Königreich, die eine Apostille ausstellen kann. Das FCDO kann eine Apostille nur auf einem Dokument anbringen, das die Originalunterschrift, den Stempel oder das Siegel eines in seinem Unterschriftenregister eingetragenen Amtsinhaber trägt - die meisten Notare und Beamten des HMRC, des General Registry Office und des Companies House haben ihre Unterschriften und/oder Siegel und Stempel beim FCDO eingereicht, sodass Apostillen in Bezug auf ihre Unterschriften, Stempel und Siegel eingeholt werden können.
Empfangsinstitutionen in ausländischen Ländern, welche das Haager Übereinkommen von 1961 ratifiziert haben, müssen von einem englischen Notar beglaubigte, mit Apostille versehene Dokumente so akzeptieren, als wären sie von einem Notar in ihrem eigenen Land beglaubigt worden.
Wie kann ich meine Dokumente notariell bescheinigen, beglaubigen oder beurkunden lassen?
Unser Arbeitsverfahren erklärt - Kostenvoranschlag
Der erste Schritt zur notariellen Beglaubigung Ihres Dokuments erfolgt, sobald Sie uns einen Scan oder einen Microsoft Word-Entwurf Ihres Dokuments per E-Mail an [email protected] zusenden. Wir werden das Dokument schnell prüfen und Ihnen einen Kostenvoranschlag, die Verfahrensweise und den geschätzten Zeitrahmen mitteilen. Außerdem teilen wir Ihnen mit, welche Unterlagen wir für die Bearbeitung Ihrer Dokumente benötigen und ob wir einen Termin vereinbaren müssen.
In den meisten Fällen müssen die Mandant*innen unsere Notar*Innen persönlich treffen (entweder in einem unserer Büros im West End, Mayfair, in der City of London, in Victoria, extern in Ihrem Büro, an Ihrem Wohnort oder an einem anderen vereinbarten Ort) und der/dem Notar(in) seinen Original-Reisepass und einen Adressnachweis (Fotokopien genügen leider nicht) vorlegen. Sobald wir Ihre Entwürfe gesehen haben, werden wir Ihnen den genauen Ablauf und die Dokumente, die Sie uns vorlegen müssen, bestätigen. Wenn Sie unsere Notar*Innen außerhalb unseres Büros treffen möchten, unterbreiten wir Ihnen einen Kostenvoranschlag, sobald Sie die Postleitzahl für das Treffen sowie die vorgeschlagene Uhrzeit und das Datum des Treffens angegeben haben.
Verifizierung
Wenn wir die Echtheit Ihres Dokuments überprüfen müssen, z.B. ein akademisches Zeugnis, kann dies bis zu einigen Wochen dauern, während wir darauf warten, dass die ausstellende Institution uns die Echtheit Ihres Dokuments bestätigt.
Notarieller Termin zur Unterzeichnung Phase 1: Identifizierung, Sorgfaltspflicht und Zahlung
Bei dem Termin wird der/die Notar(in) Sie um Ihr Einverständnis bitten, eine Kopie Ihres Reisepasses und Ihres Adressnachweises* anzufertigen, und Ihre Unterschrift auf das Dokument bezeugen. Der/die Notar(in) nimmt die Zahlung in bar oder per Karte entgegen, wenn es sich um neuen Mandant*innen handelt, oder schickt Ihnen eine Rechnung, bei bereits bestehenden Mandant*inen.
Als Adressnachweis akzeptieren wir: - Original-Führerschein auf Fotokarte - oder das Original • eines Bank- oder Kreditkartenauszugs, • einer Rechnung eines Versorgungsunternehmens • einer Gemeindesteuerabrechnung Bitte achten Sie darauf, dass Sie uns diese Adressnachweise per Post zuschicken und sie nicht früher als drei Monate vor dem Termin datiert sind.
Notarieller Termin zur Unterzeichnung Phase 2: Notarielle Beglaubigung, Bescheinigung oder Beurkundung
Bei der ""notariellen Beglaubigung"" schreiben die Notar*Innen eine Bescheinigung, in der sie bestätigen, dass sie Ihre Unterschrift bezeugt haben und wie sie diese identifiziert haben. Bei der „notariellen Bescheinigung“ handelt es sich um eine weitere Bescheinigung durch die Notar*innen, indem sie bestätigen, dass und wie sie die Dokumente überprüft haben, und welche Einsichtnahmen bei der Überprüfung gemacht wurden (beispielsweise Einsichtnahmen ins Handelsregister). Bei der „notariellen Beurkundung“ handelt es sich um ein offizielles Dokument, das immer in zwei oder mehr Ausfertigungen erstellt wird, da eine Ausfertigung für immer in der Urkundenrolle der Notar*Innen bleibt. Bei der Beurkundung handelt es sich um ein Dokument, für dessen gesamten Inhalt der Notar verantwortlich ist. Der Notar bereitet das Dokument vor und muss alle Einzelheiten schon vor dem Beurkundungstermin mit den Unterzeichnenden final abstimmen. In dem Beurkundungstermin unterzeichnen die Mandant*Innen und die Notar*Innen das zu beurkundende Dokument zusammen, für Spanien, Italien, Portugal, oder Griechenland auf jeder Seite, für Deutschland nur auf der letzten Seite. Egal bei Beglaubigung oder Bescheinigung, wird diese Bestätigung von dem/der Notar(in) eigenhändig unterzeichnet und mit dem 3D notariellen Prägesiegel und Stempel des Notars versehen. Diese Bescheinigung wird entweder direkt auf Ihr Dokument geschrieben oder auf ein separates Stück hochwertiges Beglaubigungspapier gedruckt und mit einer Lochzange, die mit einer Metallöse verstärkt ist, dauerhaft an Ihre Dokumente gebunden, die dann mit einem Band (Notariatsgarne) zusammengebunden und mit einem weiteren geprägten Berufssiegel des Notars gesichert werden. Diese Bindung von Dokumenten dient den Schutz von Ihnen und Ihres Dokuments gegen weitere unberechtigte Veränderung, Manipulationen oder Betrug verhindert.
Wenn Ihr Dokument nicht apostilliert oder legalisiert, sondern nur notariell beglaubigt werden muss, dauert Ihr Termin je nach Anzahl Ihrer Dokumente etwa 20-60 Minuten, und der Notar fertigt sofort die notarielle Beglaubigung, Bescheinigung oder Beurkundung sowie die Bindung der Dokumente mit Ösen, Notariatsgarne (Band) und Prägesiegel an. Dokumente zur Verwendung in Commonwealth-Ländern wie Kanada, Australien und Neuseeland werden oft ohne Apostille oder Legalisierungsstempel akzeptiert.
Apostille & Legalisierung
Um eine Apostille auf ein Dokument bzw. auf eine Urkunde, notarielle Beglaubigung oder Bescheinigung einzuholen, müssen wir es zunächst zum britischen Foreign, Commonwealth & Development Office (FCDO) bringen, das die Apostille ausstellt und anbringt. Bei der Apostille handelt es sich um einen Aufkleber, der auf der Unterseite der notariellen Urkunde angebracht und von einem Beamten des FCDO versiegelt und unterzeichnet wird. Das Zertifikat der Apostille bestätigt die Echtheit des Prägesiegels, die Unterschrift und den aktuellen Berufszulassungsstatus des beglaubigenden Notars, sodass das Dokument gemäß dem Haager Übereinkommen von 1961 im Ausland (auch in Deutschland in Österreich und in der Schweiz) anerkannt und verwendet werden kann.
Wenn Sie Ihre Urkunde in einem Land verwenden müssen, das das Haager Übereinkommen von 1961 nicht ratifiziert hat und das nicht zum Commonwealth gehört, müssen Sie die Urkunde möglicherweise von der Botschaft oder dem Konsulat des Landes, in dem Ihre Urkunde verwendet werden soll, abstempeln lassen, um die Apostille zu ergänzen, z. B. für das Königreich Saudi-Arabien, China oder die Vereinigten Arabischen Emirate. Bitte senden Sie uns den Entwurf Ihres Dokuments per E-Mail, und wir werden Ihnen so schnell wie möglich den vollständigen Prozess mitteilen.
Elektronische Notarielle Bescheinigung von Dokumenten
Wenn Sie elektronische Dokumente aus der Ferne beglaubigen möchten, senden Sie uns bitte den PDF-Scan dieser Dokumente und das DocuSign- oder ähnliches -Abschlusszertifikat (falls vorhanden) per E-Mail. Wir werden Ihnen dann den vollständigen Prozess und alle erforderlichen Unterlagen bestätigen. Eine Unterschriftbeglaubigung ist nur beschränkt elektronisch möglich. Bitte prüfen Sie mit ihren ausländischen Anwälten, ob eine von einem englischen Notar elektronisch erteilte Bescheinigung für Ihre Zwecken im Ausland ausreichen wird. Deutschland akzeptiert derzeit (2022) die britische elektronische Apostille noch nicht.
Wann sollte ich einen Termin vereinbaren?
Bitte senden Sie uns zunächst einen Scan oder einen Microsoft-Word-Entwurf Ihres Dokuments per E-Mail an [email protected], damit wir prüfen können, ob wir Ihnen helfen können, und Ihnen mitteilen können, welche Unterlagen Sie uns gegebenenfalls vorlegen müssen, damit wir Ihre Dokumente bearbeiten können. Sie können dann telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit uns vereinbaren, den wir in der Regel zwei oder drei Tage im Voraus buchen können.
In den meisten Fällen müssen die Mandant*innen den/die Notar(in)persönlich aufsuchen (entweder in einem unserer Büros im West End, in der City of London, Mayfair/Piccadilly oder in Victoria oder extern in Ihrem Büro, an Ihrem Wohnsitz oder an einem anderen vereinbarten Ort) und dem Notar seinen Original-Reisepass und einen Adressnachweis (keine Fotokopie) vorlegen.
Wenn wir keine Unterschriften auf Ihren Dokumenten beglaubigen müssten, z. B. nur beglaubigte Kopien von Original-Ausweisdokumenten oder beglaubigte Kopien von akademischen Zeugnissen, müssten Sie möglicherweise nicht zu uns kommen, sondern können Ihre Originaldokumente zusammen mit einer von der Person, auf die die Dokumente ausgestellt wurden, unterzeichneten Einverständniserklärung in unserem Büro abgeben oder per Kurierdienst schicken.
Sobald wir Ihre Entwürfe geprüft haben, werden wir den genauen Ablauf und die Dokumente, die Sie uns vorlegen müssen, bestätigen. Wenn Sie einen unserer Notar*innen außerhalb unseres Büros treffen möchten, unterbreiten wir Ihnen einen Kostenvoranschlag, sobald Sie uns die Postleitzahl für das Treffen sowie die vorgeschlagene Uhrzeit und das Datum des Treffens mitteilen.
Wir buchen Termine extern oder in unseren Büros im West End, Mayfair, in Victoria oder in der City of London von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr GMT. Bitte beachten Sie, dass unsere Büros in Victoria, Mayfair/Piccadilly und City of London nur nach Vereinbarung für Termine geöffnet sind. Wenn Sie möchten, dass wir Sie in Ihrem Büro, in Ihrer Wohnung oder an einem anderen externen Ort treffen, unterbreiten wir Ihnen einen Kostenvoranschlag für unseren Anreisegebühren auf der Grundlage der Postleitzahl des vorgeschlagenen Treffpunkts. Unsere Anreisegebühren werden auf Stundenbasis berechnet, einschließlich der An- und Abreise von unserem Büro und unter der Annahme, dass das Treffen nicht länger als 30 Minuten dauert.
In Ausnahmefällen können auch Termine außerhalb der Bürozeiten vereinbart werden. Wenn Sie einen Termin außerhalb der Bürozeiten wünschen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit der von Ihnen gewünschten Uhrzeit und dem gewünschten Ort, damit wir Ihnen ein Angebot unterbreiten können. Sie können Ihre ausgefüllten Dokumente in unserem Büro im West End von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 17.30 Uhr abholen.
Wie lang dauern die Übersetzung, die Beglaubigung, Bescheinigung oder Beurkundung, die Einholung von Apostillen und weiteren Legalisierungsstempel?
Wenn wir uns mit Ihnen treffen, um Ihre Unterschrift zu bezeugen und Beglaubigung und Sie durch Vorlage Ihres Originalreisepasses und Ihres Adressnachweises zu identifizieren, sollte der Termin nicht länger als 20 Minuten dauern, wenn Sie in eines unserer Büros kommen. Wenn Sie nur eine notarielle Beglaubigung, aber keine Apostille oder weiteren Legalisierungsstempel benötigen, kann es je nach Anzahl der Dokumente zwischen 10 und 30 Minuten dauern, bis wir die Dokumente mit Notariatsgarne (Band) und Prägesiegel binden.
Je nach Art (zB Beurkundung, public form) und Komplexität Ihres Dokuments kann es sein, dass wir einige Tage vor dem Termin brauchen, um den Entwurf für Sie fertigzustellen, bevor Sie die Dokumente unterschreiben können. Wenn wir akademische Zeugnisse bei der ausstellenden Institution überprüfen müssen, um ihre Echtheit zu beglaubigen, kann dies je nach Universität den Zeitrahmen bis zu einigen Wochen verlängern, während wir darauf warten, dass die ausstellende Institution uns die Echtheit Ihrer Dokumente bestätigt.
Sobald die Dokumente beglaubigt sind, dauert das Verfahren, Apostillen einzuholen, zwischen einem und sechs Arbeitstagen, je nachdem, welchen Apostille-Service Sie in Anspruch nehmen möchten. Wenn Ihre Dokumente mit Konsulatsstempeln legalisiert werden müssen, ist der Zeitrahmen dafür sehr unterschiedlich, je nachdem, um welches Konsulat es sich handelt. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, indem Sie uns einen PDF-Scan oder einen Microsoft-Word-Entwurf Ihres Dokuments per E-Mail an [email protected] schicken, und geben Sie an, in welchem Land Sie Ihre Dokumente verwenden möchten - wir werden Ihnen dann umgehend einen Kostenvoranschlag, das Verfahren und den Zeitrahmen mitteilen.
Welche Unterlagen benötige ich, um ein Dokument vor dem Notar oder der Notarin zu unterzeichnen?
Wenn Sie eine Unterschriftbeglaubigung brauchen, müssten Sie das Dokument normalerweise in Anwesenheit einen unserer Notar*innen unterschreiben und den Notar oder die Notarin Ihren Original-Reisepass und einen Adressnachweis* vorlegen. Für die Beglaubigung einiger Dokumenten, z.B. Dokumente, die im Namen einer Gesellschaft oder einer anderen Organisation unterzeichnet werden, benötigten wir möglicherweise weiteren Unterlagen, wie z.B. Berechtigungsbeweise (beispielsweise einen genehmigenden Beschluss des Vorstands, eine Vollmacht oder eine Liste der Unterschriftsberechtigten) sowie Existenznachweise der juristischen Person (Handelsregisterauszüge, Gründungsurkunden und Gesellschaftsverträge).
Wenn Sie eine Kopie Ihrer Dokumente zur Beglaubigung benötigen, müssen Sie das Originaldokument vorlegen, per Kurier versenden oder in unserem Büro abgeben, damit wir die Kopie entgegennehmen können.
Bitte senden Sie uns einen Scan oder einen Microsoft-Word-Entwurf Ihres Dokuments an [email protected] zu. Wir werden Ihnen alsdann mitteilen, welche Unterlagen wir benötigten (falls erforderlich), um Ihre Dokumente zu beglaubigen. Wenn Sie sich schon einmal bei uns mit Reisepass identifiziert haben, können Sie das Dokument möglicherweise aus der Ferne beglaubigen lassen, wenn Sie die unterschriebene Version an unser Büro schicken - bitte senden Sie uns Ihren Entwurf per E-Mail, und wir werden prüfen, ob eine remote notarisation in Ihrem Fall möglich ist.
* Als Adressnachweis akzeptieren wir: - Original-Führerschein auf Fotokarte - oder das Original • eines Bank- oder Kreditkartenauszugs, • einer Rechnung eines Versorgungsunternehmens • einer Gemeindesteuerabrechnung Bitte achten Sie darauf, dass Sie uns diese Adressnachweise per Post zuschicken und sie nicht früher als drei Monate vor dem Termin datiert sind.
Wie kann ich Apostillen auf meine Dokumente einholen?
Wenn Ihr Dokument für die Verwendung im Ausland apostilliert werden muss, müssen wir zunächst das Originaldokument persönlich zum Foreign, Commonwealth & Development Office (FCDO) des Vereinigten Königreichs bringen, das die Apostille ausstellt und anbringt. Eine Apostille ist ein Aufkleber, der auf der Unterseite der notariellen Urkunde angebracht und von einem Beamten des FCDO gesiegelt und unterzeichnet wird. Die Apostille bestätigt das Siegel, die Unterschrift und den aktuellen Status des Notars und macht die Urkunde für die Verwendung im Ausland gemäß dem Haager Übereinkommen von 1961 gültig. Wenn Ihr Dokument von einem Registerbeamten des hiesigen Gesellschaftsregisters (Companies House) oder Standesamtes (General Registry Office) oder von einem Beamten des HMRC oder ACRO im Vereinigten Königreich unterzeichnet wurde, können Sie Ihr Dokument möglicherweise auch ohne vorherige notarielle Beglaubigung apostillieren lassen - bitte senden Sie einen Scan Ihres Dokuments an [email protected], und wir werden dies für Sie bestätigen.
Wenn das Land, in dem Sie Ihr Dokument verwenden wollen, dem Commonwealth angehört (Australien, Kanada, Neuseeland usw.), benötigen Sie möglicherweise weder eine Apostille noch einen Legalisierungsstempel - fragen Sie bitte Ihren ausländischen Berater, der Sie gebeten hat, Ihre Dokumente zu beglaubigen.
Wenn das Land, in dem Sie Ihr Dokument verwenden wollen, nicht zum Commonwealth gehört und auch das Haager Apostillenübereinkommen von 1961 nicht ratifiziert hat (z. B. Libanon, Thailand und Mosambik), müssen Sie das Dokument in der Botschaft oder dem Konsulat des Landes, in dem es verwendet werden soll, zusätzlich zur Apostille abstempeln lassen - dieses Verfahren wird als "konsularische Legalisierung" bezeichnet. Sie können die Liste der Länder, die das Übereinkommen ratifiziert haben, hier einsehen:
https://www.hcch.net/en/instruments/conventions/status-table/?cid=29
Das Verfahren für die Legalisierung ist von Land zu Land unterschiedlich. Bitte senden Sie uns den Entwurf Ihres Dokuments per E-Mail, und wir werden Ihnen so schnell wie möglich das vollständige Verfahren mitteilen.
Wie kann ich meine Dokumente für die Verwendung im Ausland legalisieren lassen?
Wenn Sie Ihre Urkunde in einem Land verwenden müssen, das das Haager Übereinkommen von 1961 nicht ratifiziert hat und das nicht zum Commonwealth gehört, müssen Sie die Urkunde möglicherweise von der Botschaft oder dem Konsulat des Landes, in dem Ihre Urkunde verwendet werden soll, abstempeln lassen, um die Apostille zu ergänzen, z. B. für das Königreich Saudi-Arabien, China oder die Vereinigten Arabischen Emirate. Bitte senden Sie uns den Entwurf Ihres Dokuments per E-Mail, und wir werden Ihnen so schnell wie möglich den vollständigen Prozess mitteilen.
Wenn das Land, in dem Sie Ihr Dokument verwenden möchten, das Haager Übereinkommen von 1961 ratifiziert hat, reicht eine Apostille aus. Sie können die Liste der Länder, die das Übereinkommen ratifiziert haben, hier einsehen:
https://www.hcch.net/en/instruments/conventions/status-table/?cid=29
Um eine Apostille auf dem Dokument einzuholen, müssen wir es zunächst persönlich zum britischen Foreign, Commonwealth & Development Office (FCDO) bringen, das die Apostille ausstellt und anbringt. Eine Apostille ist ein auf einem Aufkleber gedrucktes Zertifikat, der auf der Unterseite der notariellen Urkunde angebracht und von einem Beamten des FCDO gesiegelt und unterzeichnet wird. Er bestätigt das Siegel des Notars, seine Unterschrift und den aktuellen Status des Notars und macht die Urkunde für die Verwendung im Ausland gemäß dem Haager Übereinkommen von 1961 gültig.
Wenn das Land, in dem Sie Ihr Dokument verwenden wollen, dem Commonwealth angehört (Australien, Kanada, Neuseeland usw.), benötigen Sie möglicherweise weder eine Apostille noch einen Legalisierungsstempel - fragen Sie bitte Ihren ausländischen Berater, der Sie gebeten hat, Ihre Dokumente zu beglaubigen.
Können Sie mein polizeiliches Führungszeugnis (DBS (Disclosure and Barring Service) oder ACRO) beglaubigen?
Ja, das können wir. Sie müssen das Original an unser Büro in West End schicken oder dort abgeben (keine Fotokopie). ACRO-Bescheinigungen können in der Regel direkt apostilliert werden. Erkundigen Sie sich also bitte bei dem Berater, der Ihnen gesagt hat, dass Sie dieses Dokument notariell beglaubigen lassen sollen, ob dies erforderlich ist, oder ob eine direkte Apostille/konsularische Legalisierung für ihre Zwecke ausreicht. DBS-Bescheinigungen müssen derzeit erst notariell beglaubigt werden, um apostilliert werden zu können.
Soll ich meine Dokumente schon vor dem Termin unterschreiben?
Bitte nicht. Bitte füllen Sie Ihre Dokumente bis zur Unterschrift aus, lassen Sie sie aber unsigniert und undatiert, da Sie Ihr Dokument in der Regel in Gegenwart eines Notars/ einer Notarin unterschreiben müssen. Es gibt einige Ausnahmen, z. B. wenn wir bestätigen, dass eine remote notarisation möglich wird, oder lediglich der Zeuge/die Zeugin von ihrer Unterschrift auf ein Dokument vor dem Notar eine eidesstattliche Erklärung abgeben muss, dass er/sie zugesehen hat, ale Sie das Dokument unterzeichnet haben, oder wenn Sie dem Notar nur Ihre Unterschrift anerkennen müssen (USA Acknowledgment). Bitte senden Sie uns einen Scan oder eine Microsoft-Word-Version Ihres Dokuments per E-Mail an [email protected]. Wir werden dies für Sie prüfen und zusammen mit unserem Kostenvoranschlag, dem Zeitrahmen und dem Verfahren bestätigen.
Ich (oder die Unterzeichner*innen) können nicht zum Büro von Notable Notaries fahren, können Sie zu mir für einen Hausbesuch anreisen?
Wenn Sie möchten, dass wir Sie in Ihrem Büro, in Ihrer Wohnung oder an einem anderen externen Ort treffen, erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag für unser Anreisegebühren, berechnet auf Stundenbasis auf der Grundlage der Postleitzahl des vorgeschlagenen Treffpunkts - einschließlich der An- und Abreisezeit von unserem Standort und unter der Annahme, dass der Unterzeichnungstermin nicht länger als 30 Minuten dauert.
Mein Familienmitglied muss ein Dokument unterschreiben, kann aber nicht Englisch sprechen, können Sie uns helfen?
Wir würden Ihnen gerne helfen, aber wir müssen unsere Pflichten gegenüber unseren Mandant*innen erfüllen und sicherstellen, dass die Mandant*innen verstehen, was sie unterschreiben. Wir haben griechische, italienische, spanische, rumänische, arabische, französische, deutsche und polnische Muttersprachler in unserem Team, die eine optimale Kommunikation zwischen den Mandant*innen und dem Notar gewährleisten können. Wenn die Mandant*innen keine dieser Sprachen sprechen, können wir Ihnen trotzdem mit Hilfe eines qualifizierten, erfahrenen und von uns vertrauten Dolmetschers helfen.
Wenn das Dokument in einer Sprache verfasst ist, die auch der Mandant nicht versteht, müssen wir eine unbeglaubigte Übersetzung für unsere Akte einholen, um sicherzustellen, dass die Mandant*innen das zu unterzeichnende Dokument verstehen können.
Meine Dokumente sind nicht in Englisch, können Sie sie trotzdem beglaubigen?
Unsere Notare sprechen Italienisch, Deutsch und Polnisch und können diese Dokumente ohne englische Übersetzung beglaubigen. Für alle anderen Sprachen können wir die Dokumente trotzdem beglaubigen und mit unseren internen Übersetzern und Muttersprachlern für Griechisch, Italienisch, Spanisch, Rumänisch, Arabisch, Französisch, Deutsch und Polnisch zusammenarbeiten, um schnell eine unbeglaubigte Übersetzung zu erstellen, die wir in unserer Akte aufbewahren.
Wenn Sie eine offizielle beglaubigte Übersetzung Ihres Dokuments benötigen, bieten wir auch diesen Service an. Da unsere Übersetzungsangebote nach der Anzahl von Wörtern berechnet werden, senden Sie uns bitte die Microsoft Word-Version des Dokuments per E-Mail an [email protected]. Wir werden Ihnen schnellstmöglich ein Angebot und einen voraussichtlichen Zeitrahmen unterbreiten.
Wenn das Dokument in einer Sprache verfasst ist, die nicht alle der Unterzeichner verstehen, benötigen wir eine einfache Übersetzung für unsere Unterlagen, um sicherzustellen, dass die Mandant*innen das zu unterzeichnende Dokument verstehen können.
Ist es ein Problem, wenn ich meinen Namen geändert habe oder mein Name auf dem Dokument anders lautet als in meinem Reisepass?
Eine unerklärte Namensänderung könnte für Sie zukünftig Schwierigkeiten vorbereiten. Bitte weisen Sie uns darauf hin, wenn Sie uns den Scan oder die Microsoft-Word-Version Ihres Dokuments per E-Mail an [email protected] übersenden. Möglicherweise müssten Sie mit Ihren ausländischen Beratern, die Sie um die Beglaubigung Ihres Dokuments gebeten haben, klären, ob sie damit einverstanden sind, dass wir uns auf alle Ihre Namen oder nur auf eine Version Ihres Namens beziehen. Wenn Sie uns vor der Beurkundung auf dieses Problem aufmerksam machen, können wir in unserer notariellen Bescheinigung klarstellen, dass Sie unter mehr als einem Namen bekannt sind, und werden Ihnen mitteilen, wenn wir weiteren Unterlagen für unsere Akte in Bezug auf die Namensänderung bräuchten.
Können Sie Kopien von Dokumenten wie Personalausweisen, Reisepässen und Adressnachweisen beglaubigen?
Ja, wir wären Ihnen dabei gerne behilflich. Sie müssten die Originale zu einem unserer Büros mitbringen oder per Kurier versenden oder den Notar oder die Notarin an einem externen Ort treffen. Bitte rufen Sie uns unter +44 (0) 207 952 1100 an, um einen Termin zu vereinbaren.
Kann Notable Notaries Kopien von akademischen Zeugnissen oder die Echtheit von dem Original beglaubigen?
Ja, wir wären Ihnen gerne dabei behilflich. Dazu müssen Sie die Originale in eines unserer Büros mitbringen oder per Kurier zusenden, oder einen unserer Notar*innen an einem externen Ort treffen, um ihn das Original zu zeigen. Bitte rufen Sie uns an unter +44 (0) 207 952 1100, um einen Termin zu vereinbaren. Wenn wir die Echtheit Ihres Dokuments verifizieren müssen, z. B. ein akademisches Zeugnis oder einen Arztbrief, kann dies von einigen Stunden bis zu einigen Wochen dauern, da wir darauf warten, dass die ausstellende Institution uns die Echtheit Ihres Dokuments bestätigt.
Ich habe im Großbritannien studiert und würde jetzt gerne in Italien arbeiten. Können Sie mir bei meiner Wertbescheinigung für ein italienisches Visum helfen?
Wir können Ihnen bei der Überprüfung und Beglaubigung Ihrer Schul- und Universitätsabschlüsse für eine Wertbescheinigung (dichiarazione di valore) behilflich sein. Sobald wir Ihre Dokumente beglaubigt haben, müssten Sie sich jedoch direkt mit dem italienischen Konsulat in Verbindung setzen, um Ihre italienische Wertbescheinigung zu erhalten.
Um eine Kopie Ihrer Dokumente zu beglaubigen, müssten wir die Originale einsehen und sie mit dem ausstellenden Institution überprüfen. Bitte beachten Sie, dass wir für den Verifizierungsprozess keinen geschätzten Zeitrahmen angeben können, da die Antwortzeiten der einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich sind.
Außerdem benötigten wir für unsere Unterlagen eine Kopie Ihres Reisepasses und einen Adressnachweis (z.B. eine aktuelle Rechnung eines Versorgungsunternehmens, einen Kontoauszug oder einen Fotokarte-Führerschein mit Unterschrift und Adresse).
Welche Unterlagen muss ich für eine Firma/ein Unternehmen/ein Handelsdokument mitbringen?
Der erste Schritt zur notariellen Beglaubigung Ihres Dokuments erfolgt, sobald Sie uns einen Scan oder einen Microsoft Word-Entwurf Ihres Dokuments per E-Mail an [email protected] zusenden. Wir werden das Dokument schnell überprüfen und Ihnen einen Kostenvoranschlag, den Verfahren und den geschätzten Zeitrahmen mitteilen. Außerdem teilen wir Ihnen mit, welche Unterlagen wir für die Bearbeitung Ihrer Dokumente benötigten und ob wir einen Termin vereinbaren müssten.Der erste Schritt zur notariellen Beglaubigung Ihres Dokuments besteht darin, uns einen Scan oder einen Microsoft Word-Entwurf Ihres Dokuments per E-Mail an [email protected] zu senden. Wir werden das Dokument schnell prüfen und Ihnen einen Kostenvoranschlag, den Ablauf und den geschätzten Zeitrahmen mitteilen. Außerdem teilen wir Ihnen mit, welche Unterlagen wir für die Bearbeitung Ihrer Dokumente benötigten und ob wir einen Termin vereinbaren müssen.
Bei nicht-britischen Unternehmen müssen wir Sie möglicherweise bitten, uns einen Existenznachweis des Unternehmens zu übersenden, z. B. einen kürzlich datierten Screenshot oder einen Auszug aus dem entsprechenden Unternehmensregister, einen Scan der Gründungsurkunde, des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung.
Benötige ich, zuerst einen Termin zu vereinbaren oder kann ich einfach direkt zum Büro von Notable Notaries kommen?
Der erste Schritt zur notariellen Beglaubigung Ihres Dokuments besteht darin, uns einen Scan oder einen Microsoft Word-Entwurf Ihres Dokuments per E-Mail an [email protected] zu senden. Wir werden das Dokument schnell prüfen und Ihnen einen Kostenvoranschlag, den Ablauf und den geschätzten Zeitrahmen mitteilen. Zudem teilen wir Ihnen mit, welche Unterlagen wir für die Bearbeitung Ihrer Dokumente benötigten und ob wir einen Termin vereinbaren müssen. Dies spart Ihnen Zeit, da wir Ihnen möglicherweise nicht helfen können, wenn Sie ohne Termin hereinkommen, und da unsere Notar*innen zwischen verschiedenen Büros arbeiten und Mandanten an externen Standorten betreuen, ist es am besten, einen Termin zu vereinbaren, um einen unserer Notare zu treffen. Um beispielsweise Ihre Unterschrift auf einem Dokument zu beglaubigen, müssen wir immer das Original des Reisepasses der Unterzeichner und je einen Adressnachweis sichten*, wenn es sich um neuen Mandant*innen handelt.
* Als Adressnachweis akzeptieren wir: - Original-Führerschein auf Fotokarte - oder das Original • eines Bank- oder Kreditkartenauszugs, • einer Rechnung eines Versorgungsunternehmens • einer Gemeindesteuerabrechnung Bitte achten Sie darauf, dass Sie uns diese Adressnachweise per Post zuschicken und sie nicht früher als drei Monate vor dem Termin datiert sind.
Kann ich mit Bargeld oder Karte bezahlen?
Sie können per Banküberweisung oder per Debit- oder Kreditkarte (außer AMEX) vor Ort oder online über unseren Link hier bezahlen:
https://www.notablenotaries.co.uk/index.php/pay-online
Bitte vergessen Sie nicht, die Rechnungsnummer als Verwendungszweck anzugeben, wenn Sie online oder per Banküberweisung bezahlen. Kleinere Beträge können auch in bar bezahlt werden.
Bitte beachten Sie, dass wir Änderungen wichtiger Geschäftsdaten, wie z. B. der Bankverbindung, nicht per E-Mail mitteilen.
Wie viel werden die notariellen Dienstleistungen kosten?
Unsere Gebühren werden auf der Grundlage des Zeitaufwands berechnet, den wir für die Erledigung der Arbeit benötigen, und das kann viel mehr sein, als Sie erwarten. Das notarielle Beglaubigungs-, Bescheinigungs- oder Beurkundungsverfahren ist niemals eine bloße Stempelübung, und wir sind verpflichtet, unsere Mandanten sorgfältig, datenschutzkonform und dem Geldwäschegesetz konform zu identifizieren, sicherzustellen, dass alle Formerfordernisse eingehalten werden und dass die Mandanten durch befugte Parteien mit der erforderlichen Geschäftsfähigkeit wirksam vertreten werden, und zwar in Übereinstimmung mit den für unsere Praxis geltenden Vorschriften, einschließlich der Notariellen Praxisregeln 2019, der Datenschutzbestimmungen DSGVO und des Geldwäschegesetzes.
Bitte senden Sie uns einen Scan oder einen Microsoft-Word-Entwurf Ihrer Dokumente per E-Mail an [email protected]. Wir werden Ihnen dann umgehend einen vollständigen Kostenvoranschlag, einen Zeitrahmen und einen Hinweis auf die Unterlagen, die wir zur Bearbeitung Ihrer Dokumente einsehen und prüfen müssen, zukommen lassen.
Unsere Kostenvoranschläge für Übersetzungen werden nach Wort- und Sprachkombinationen berechnet - es ist sehr hilfreich, wenn Sie uns Microsoft-Word Versionen von den zu übersetzenden Dokumenten per E-Mail zukommen lassen könnten an [email protected].
Können Sie ein Dokument für mich übersetzen?
Wenn Sie eine offizielle Übersetzung Ihres Dokuments benötigen, bieten wir auch diesen Service an, und zwar für alle Sprachen. Da unsere Übersetzungsangebote nach Wortzahl berechnet werden, bitten wir um die Zusendung der Microsoft-Word-Version des Dokuments per E-Mail an [email protected]. Wir werden die Wortzahl berechnen und Ihnen umgehend ein Angebot und einen voraussichtlichen Zeitrahmen unterbreiten.
Wenn das Dokument in einer Sprache verfasst ist, die der Unterzeichner nicht versteht, benötigen wir eine unbeglaubigte Übersetzung für unsere Unterlagen, um sicherzustellen, dass die Mandant*innen das zu unterzeichnende Dokument verstehen können. Unsere Notare sprechen Italienisch, Deutsch und Polnisch und können diese Dokumente ohne englische Übersetzung beglaubigen. Für alle anderen Sprachen können wir die Dokumente notariell beglaubigen und mit unseren internen Übersetzern und Muttersprachlern für Griechisch, Italienisch, Spanisch, Rumänisch, Arabisch, Französisch, Deutsch und Polnisch zusammenarbeiten, um in kürzester Zeit einfache Übersetzungen anzufertigen, die wir in unserer Datei speichern.
Können Sie Übersetzungen beglaubigen?
Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihres Dokuments benötigen, können wir auch diesen Service anbieten. Da unsere Kostenvoranschläge nach Wortzahl berechnet werden, senden Sie uns bitte die Microsoft-Word-Version des Dokuments per E-Mail an [email protected]. Wir werden die Wortzahl berechnen und Ihnen umgehend einen Kostenvoranschlag und den voraussichtlichen Zeitrahmen mitteilen. Wenn wir die Übersetzung für Sie anfertigen, sparen Sie Zeit, da wir einen Übersetzer einsetzen, dessen Unterschrift und Zertifikate uns bereits vorliegen. Wenn Sie Ihr Dokument bereits von einem anderen Unternehmen übersetzen lassen haben, müssen wir uns mit Ihrem Übersetzer in Verbindung setzen, um die Übersetzung zu verifizieren, bevor wir Ihre Übersetzung als getreu und korrekt beglaubigen können.
Können Sie meinen britischen Post-Brexit „Settled Status“ für ein Visum für ein anderes Land bestätigen?
Ja, wir können Ihren Settled-Status mit dem Freischaltschlüssel (share code) überprüfen, den Sie über den folgenden Link generieren können:
https://www.gov.uk/view-prove-immigration-status.
Bitte senden Sie uns eine E-Mail an [email protected] mit den Anleitungen, die Sie von Ihrem ausländischen Berater in Bezug auf das Visum erhalten haben, und wir werden Ihnen umgehend einen Kostenvoranschlag, das Verfahren und einen Terminvorschlag unterbreiten.
Kann ich eine gesetzliche eidesstattliche Erklärung (statutory declaration) unterzeichnen und/oder eine eidesstattliche Erklärung abgeben?
Ja, denn alle Notare in England und Wales sind auch Beauftragte für Eidesleistungen (Commissioners for Oaths). Bitte senden Sie uns zunächst einen Scan oder einen Microsoft Word-Entwurf Ihres Dokuments per E-Mail an [email protected], damit wir prüfen können, ob wir Ihnen helfen können, und Ihnen mitteilen können, welche Unterlagen Sie uns gegebenenfalls vorlegen müssen, damit wir Ihre Dokumente bearbeiten können. Wenn Sie einen Eid (auf ein heiliges Buch) schwören möchten, teilen Sie uns bitte mit, auf welches Buch Sie schwören möchten, damit wir prüfen können, ob wir eines zur Verfügung haben, oder ob Sie lieber eine Bestätigung abgeben möchten. Eine eidesstattliche Erklärung ist für diejenigen geeignet, denen es unangenehm ist, einen Eid zu schwören, wird aber als ebenso verbindlich für das Gewissen des Erklärenden angesehen und unterliegt den Strafen des Meineids.
Kann ich meine Identität und meine Unterschrift per Videokonferenz (Microsoft Teams, zoom oder ähnliches) beglaubigen lassen?
Ja, das können wir in manchen Fällen. Allerdings müssen Sie zunächst mit Ihren ausländischen Beratern, die Sie um eine notarielle Beglaubigung Ihres Dokuments gebeten haben, klären, ob das notariell beglaubigte Dokument auch dann akzeptiert wird, wenn es elektronisch unterzeichnet wurde, denn in einigen Ländern müssen bestimmte Dokumente immer noch mit Tinte auf Papier vor einem Notar unterzeichnet werden. Für wiederkehrende Mandant*innen, die sich bereits bei einem unserer Notar*innen persönlich vorgestellt haben, können wir die Identität bestätigen, und die Echtheit Ihre Unterschrift beglaubigen, sofern die schon persönlich bekannten Mandant*innen uns die unterschriebenen Dokumente im Original mit der Post zusenden.
Können Sie meine elektronische Unterschrift von DocuSign auf einem Dokument beglaubigen?
Ja, das können wir, allerdings müssten Sie die Person, die den DocuSign Envelope (Umschlag) für die Unterschrift vorbereitet hat, bitten, uns die Bescheinigung über die Fertigstellung (DocuSign Certificate of Completion) zukommen zu lassen, es sei denn, unsere Notar*innen bereiten den DocuSign-Umschlag und senden Ihnen ihn mit der bitte um Unterzeichnung während einer Videokonferenz mit dem Notar oder der Notarin zu. Sie müssten auch zuerst mit Ihren ausländischen Beratern, der Sie gebeten haben, Ihr Dokument notariell zu beglaubigen, klären, ob das notariell beglaubigte Dokument akzeptiert wird, wenn das Dokument elektronisch unterschrieben wurde, da einige Gerichtsbarkeiten immer noch verlangen, dass bestimmte Dokumente persönlich und eigenhändig vor einem Notar unterzeichnet werden müssen.
Können Sie meine Unterschrift auf Russisch notariell beglaubigen?
Wenn Sie uns einen Microsoft-Word-Entwurf Ihres russischen Dokuments per E-Mail an [email protected] übersenden, werden wir diesen prüfen und Ihnen in Kürze mitteilen, ob wir Ihnen helfen können. Wenn Sie uns zwei Tage im Voraus einen Scan Ihres Reisepasses und einen Adressnachweis zur Verfügung stellen, können wir unseren vertrauten Übersetzer damit beauftragen, unseren notariellen Beglaubigungsvermerk in russischer Sprache zu übersetzen. Der Vermerk bestätigt, dass der Notar Sie getroffen, Sie anhand Ihres Reisepasses identifiziert und Ihre Unterschrift auf dem Dokument beglaubigt hat. Wenn der Unterzeichner Russisch versteht und liest, brauchen wir keine professionelle Übersetzung des Dokuments selbst in Auftrag zu geben, und es kann dank einer guten Beziehung zu unserem vertrauenswürdigen Übersetzer direkt auf Russisch unterzeichnet werden.
Welche Informationen benötigen Sie, damit ich bei Ihnen eine Vollmacht unterschreiben kann, welche von Ihnen beurkundet wird (public form power of attorney)?
Zum Beispiel, um meinem Verwandten zu ermächtigen, in meinem Namen ein Haus in Griechenland zu kaufen.
Für Vollmachten, die in Griechenland verwendet werden sollen, benötigen wir in der Regel die folgenden Informationen von Ihnen, damit wir das Dokument vor Ihrem Termin erstellen können. In jedem Fall muss der Name in englischer und griechischer Sprache genau so geschrieben werden, wie er im griechischen Personalausweis steht (oder im Reisepass, wenn es sich nicht um ein griechischer Staatsbürger handelt):
- Der vollständige Name der sämtlichen Vollmachtgeber
- Vollständige Namen der Eltern der sämtlichen Vollmachtgeber
- Beruf der sämtlichen Vollmachtgeber
- Derzeitige Wohnanschrift der sämtlichen Vollmachtgeber
- Nummer des Personalausweises/Reisepasses der sämtlichen Vollmachtgeber
- Ausstellende Behörde des Personalausweises/Reisepasses der sämtlichen Vollmachtgeber
- Ausstellungsdatum des Personalausweises/Reisepasses der sämtlichen Vollmachtgeber
- Der vollständige Name der sämtlichen Bevollmächtigten
- Vollständige Namen der Eltern der sämtlichen Bevollmächtigten
- Beruf der sämtlichen Bevollmächtigten
- Derzeitige Anschrift der sämtlichen Bevollmächtigten
- Nummer des Personalausweises/Reisepasses der sämtlichen Bevollmächtigten
- Ausstellende Behörde des Personalausweises/Reisepasses der sämtlichen Bevollmächtigten
- Ausstellungsdatum des Personalausweises/Reisepasses der sämtlichen Bevollmächtigten
Brauche ich einen Scrivener Notary?
Die kurze Antwort lautet „nein“. Notaries public in England und Wales sind allesamt qualifizierte Juristen, die einen Abschluss in Rechtswissenschaften (LLB) haben und mehrere Aufbaustudiengänge (auf Masterebene) absolviert haben, u. a. in römischem Recht und internationalem Privatrecht. Vor dem Access to Justice Act 1999 (Gesetz über den Zugang zum Justizwesen von 1999) waren ausschließlich Scrivener Notaries befugt und zuständig, das Amt des Notars in der City of London auszuüben, die General Notaries Public hatten außer in der City of London Amtszuständigkeit. Alle Scrivener Notaries müssen sich zunächst als allgemeine Notare von England und Wales qualifizieren. Da vor dem Gesetz von 1999 die meisten der größten britischen Unternehmen historisch gesehen ihren eingetragenen Sitz in der City of London hatten und da alle Scrivener Notare weitere Prüfungen abgelegt haben, um ihre Kompetenz nachzuweisen, Beglaubigungen direkt in zwei Fremdsprachen neben Englisch auszustellen, haben sich deutsche Notare und Unternehmensregister daran gewöhnt, solche Beglaubigungen und Bescheinigungen von Scrivenern zu erhalten. Seit dem Access to Justice Act 1999 sind jedoch alle Notare von England und Wales befugt, in ganz England und Wales amtstätig zu sein und Beglaubigungen und Bescheinigungen direkt in jeder Fremdsprache auszustellen, in der sie kompetent sind.
Unsere Notare Francesco und Alexandra sind befugt, in ganz England und Wales Beglaubigungen in den Sprachen auszustellen, in denen sie kompetent sind.
Der Status unserer Notare als derzeit qualifizierte Notare mit der Zuständigkeit für die Ausübung des Notariats in ganz England und Wales wird auch durch die Anbringung einer Apostille auf unseren Dokumenten bestätigt. Eine Apostille ist ein Aufkleber, der auf der Unterseite der notariellen Urkunde angebracht und von einem Beamten des FCDO versiegelt und unterzeichnet wird. Er bestätigt das Siegel des Notars/der Notarin, seine/ihre Unterschrift und den aktuellen Status des/der Notars/Notarin und bestätigt, dass das Dokument gemäß dem Haager Übereinkommen von 1961 im Ausland verwendet werden kann. Wenn Ihr Dokument für die Verwendung im Ausland apostilliert werden muss, müssen wir es zunächst zum britischen Foreign, Commonwealth & Development Office (FCDO) bringen, welches die Apostille ausstellt und anbringt. Wir senden Ihnen dann einen Scan des Dokuments und die Tracking-Nummer für den Kurier unseres notariell beglaubigten und apostillierten Dokuments an Ihren Anwalt oder Notar in Deutschland.
Können Sie eine Kopie meiner britischen Geburts-, Sterbe- oder Heiratsurkunde beglaubigen?
Bitte beachten Sie, dass eine vom General Registry Office ausgestellte britische Heirats-/Geburts-/Todesurkunde rechtlich nicht fotokopiert werden kann, da sie dem Crown Copyright (Urheberschutz) unterliegt. Wird eine Fotokopie zur Apostille vorgelegt, verweigert das Auswärtige Amt die Apostille darauf anzubringen, da es auf diese Weise das königliche Urheberrecht im Namen der britischen Regierung schützt und durchsetzt. Wenn Sie sich das Kleingedruckte am unteren Rand der Urkunde ansehen, sehen Sie den offiziellen Hinweis "© Crown Copyright". Wenn die Heirats-/Geburts-/Sterbeurkunde vom allgemeinen Standesamt des Vereinigten Königreichs ausgestellt wurde, muss eine neue, vom allgemeinen Standesamt ausgestellte beglaubigte Kopie bestellt werden, was hier möglich ist:
https://www.gov.uk/order-copy-birth-death-marriage-certificate
Bitte beachten Sie, dass nur eine vom allgemeinen britischen Standesamt, GRO, ausgestellte beglaubigte Kopie beglaubigt und legalisiert werden kann, nicht aber eine Fotokopie. Wenn das Dokument notariell beglaubigt werden muss, wird die vom britischen Standesamt GRO ausgestellte beglaubigte Kopie (Original) bzw. die Originalurkunde durch die notarielle Beglaubigung dauerhaft verändert, da sie mit einer Öse (einem kleinen, durch einen Metallring verstärkten Locher) an der notariellen Urkunde befestigt und mit dem Band und dem Amtssiegel des Notars zusammengenäht wird.
Wenden Sie sich an unser erfahrenes mehrsprachiges Team, gerne helfen wir Ihnen weiter.
Montag – Freitag, 9.00 Uhr – 17.30 Uhr (GMT bzw. BST)
3. OG, Portman House, 2 Portman Street,
London W1H 6DU
Telefonnummer: + 44 (0)207 952 1100
E-Mail-Adresse: [email protected]