Words by Notable Notaries
Die Apostille ist ein Aufkleber, der auf der Unterseite der notariellen Urkunde angebracht und von einem Beamten des FCDO versiegelt und unterzeichnet wird. Das Zertifikat der Apostille bestätigt die Echtheit des Prägesiegels, die Unterschrift und den aktuellen Berufszulassungsstatus des beglaubigenden Notars, sodass das Dokument gemäß dem Haager Übereinkommen von 1961 im Ausland (auch in Deutschland in Österreich und in der Schweiz) anerkannt und verwendet werden kann.
Um eine Apostille einzuholen, müssen wir das Dokument zunächst zum Foreign, Commonwealth & Development Office (FCDO, Auswärtiges Amt des Vereinigten Königreichs) persönlich einreichen. Das FCDO ist die einzige Institution im Vereinigten Königreich, die eine Apostille ausstellen kann. Das FCDO kann eine Apostille nur auf einem Dokument anbringen, das die Originalunterschrift, den Stempel oder das Siegel eines in seinem Unterschriftenregister eingetragenen Amtsinhaber trägt - die meisten Notare und Beamten des HMRC, des General Registry Office und des Companies House haben ihre Unterschriften und/oder Siegel und Stempel beim FCDO eingereicht, sodass Apostillen in Bezug auf ihre Unterschriften, Stempel und Siegel eingeholt werden können.
Empfangsinstitutionen in ausländischen Ländern, welche das Haager Übereinkommen von 1961 ratifiziert haben, müssen von einem englischen Notar beglaubigte, mit Apostille versehene Dokumente so akzeptieren, als wären sie von einem Notar in ihrem eigenen Land beglaubigt worden.
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