Words by Notable Notaries
In England und Wales sind Notare qualifizierte Juristen, die sich einer strengen Überprüfung ihrer persönlichen Zuverlässigkeit unterziehen, um sicherzustellen, dass man sich auf ihre Beglaubigungen in der ganzen Welt verlassen kann. Bei der Zulassung zum Beruf schwören alle Notare einen Eid, dass sie keine Dokumente beglaubigen, die "Betrug oder Gewalt" enthalten, sodass der Echtheit und Authentizität, der von englischen und walisischen Notaren beglaubigten Dokumente weltweit vertraut wird.
Englische und walisische Notare sind speziell dafür ausgebildet, die ordnungsgemäße Ausfertigung von Dokumenten zur Verwendung im Ausland zu überwachen, insbesondere die Einhaltung der Formerfordernisse von Urkunden, eidesstattlichen Erklärungen, Erklärungen auf Eid, statutory declarations und anderen Dokumenten wie Vollmachten, damit diese zur Verwendung im Ausland akzeptiert werden können.
Alle Notare in England und Wales sind auch Commissioners for Oaths, was bedeutet, dass sie Affidavits (auf ein heiliges Buch geschworene oder eidesstattliche Erklärungen) und gesetzliche Erklärungen abgeben können. Notare in England und Wales werden durch das Faculty Office des Erzbischofs von Canterbury reguliert.
Englische und walisische Notare können auch Solicitors (beratende und außergerichtlich vertretende Anwälte) oder Barristers (gerichtsvertretende Anwälte) sein, müssen aber nicht doppelt qualifiziert sein (während alle schottischen Solicitors auch Notare sind).
Alle unsere Notare sind qualifiziert, in ganz England und Wales tätig zu sein und mehrere Fremdsprachen zu beherrschen, so dass sie Beglaubigungen direkt in Italienisch, Griechisch, Spanisch, Rumänisch, Deutsch, Polnisch und Französisch ausstellen können, was Ihnen Übersetzungskosten ersparen kann.
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