Words by Notable Notaries
Wenn Sie Ihre Urkunde in einem Land verwenden müssen, das das Haager Übereinkommen von 1961 nicht ratifiziert hat und das nicht zum Commonwealth gehört, müssen Sie die Urkunde möglicherweise von der Botschaft oder dem Konsulat des Landes, in dem Ihre Urkunde verwendet werden soll, abstempeln lassen, um die Apostille zu ergänzen, z. B. für das Königreich Saudi-Arabien, China oder die Vereinigten Arabischen Emirate. Bitte senden Sie uns den Entwurf Ihres Dokuments per E-Mail, und wir werden Ihnen so schnell wie möglich den vollständigen Prozess mitteilen.
Wenn das Land, in dem Sie Ihr Dokument verwenden möchten, das Haager Übereinkommen von 1961 ratifiziert hat, reicht eine Apostille aus. Sie können die Liste der Länder, die das Übereinkommen ratifiziert haben, hier einsehen:
https://www.hcch.net/en/instruments/conventions/status-table/?cid=29
Um eine Apostille auf dem Dokument einzuholen, müssen wir es zunächst persönlich zum britischen Foreign, Commonwealth & Development Office (FCDO) bringen, das die Apostille ausstellt und anbringt. Eine Apostille ist ein auf einem Aufkleber gedrucktes Zertifikat, der auf der Unterseite der notariellen Urkunde angebracht und von einem Beamten des FCDO gesiegelt und unterzeichnet wird. Er bestätigt das Siegel des Notars, seine Unterschrift und den aktuellen Status des Notars und macht die Urkunde für die Verwendung im Ausland gemäß dem Haager Übereinkommen von 1961 gültig.
Wenn das Land, in dem Sie Ihr Dokument verwenden wollen, dem Commonwealth angehört (Australien, Kanada, Neuseeland usw.), benötigen Sie möglicherweise weder eine Apostille noch einen Legalisierungsstempel - fragen Sie bitte Ihren ausländischen Berater, der Sie gebeten hat, Ihre Dokumente zu beglaubigen.
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