Words by Notable Notaries
Wenn Ihr Dokument für die Verwendung im Ausland apostilliert werden muss, müssen wir zunächst das Originaldokument persönlich zum Foreign, Commonwealth & Development Office (FCDO) des Vereinigten Königreichs bringen, das die Apostille ausstellt und anbringt. Eine Apostille ist ein Aufkleber, der auf der Unterseite der notariellen Urkunde angebracht und von einem Beamten des FCDO gesiegelt und unterzeichnet wird. Die Apostille bestätigt das Siegel, die Unterschrift und den aktuellen Status des Notars und macht die Urkunde für die Verwendung im Ausland gemäß dem Haager Übereinkommen von 1961 gültig. Wenn Ihr Dokument von einem Registerbeamten des hiesigen Gesellschaftsregisters (Companies House) oder Standesamtes (General Registry Office) oder von einem Beamten des HMRC oder ACRO im Vereinigten Königreich unterzeichnet wurde, können Sie Ihr Dokument möglicherweise auch ohne vorherige notarielle Beglaubigung apostillieren lassen - bitte senden Sie einen Scan Ihres Dokuments an [email protected], und wir werden dies für Sie bestätigen.
Wenn das Land, in dem Sie Ihr Dokument verwenden wollen, dem Commonwealth angehört (Australien, Kanada, Neuseeland usw.), benötigen Sie möglicherweise weder eine Apostille noch einen Legalisierungsstempel - fragen Sie bitte Ihren ausländischen Berater, der Sie gebeten hat, Ihre Dokumente zu beglaubigen.
Wenn das Land, in dem Sie Ihr Dokument verwenden wollen, nicht zum Commonwealth gehört und auch das Haager Apostillenübereinkommen von 1961 nicht ratifiziert hat (z. B. Libanon, Thailand und Mosambik), müssen Sie das Dokument in der Botschaft oder dem Konsulat des Landes, in dem es verwendet werden soll, zusätzlich zur Apostille abstempeln lassen - dieses Verfahren wird als "konsularische Legalisierung" bezeichnet. Sie können die Liste der Länder, die das Übereinkommen ratifiziert haben, hier einsehen:
https://www.hcch.net/en/instruments/conventions/status-table/?cid=29
Das Verfahren für die Legalisierung ist von Land zu Land unterschiedlich. Bitte senden Sie uns den Entwurf Ihres Dokuments per E-Mail, und wir werden Ihnen so schnell wie möglich das vollständige Verfahren mitteilen.
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