Words by Notable Notaries
Mit Ausnahme von eidesstattlichen Versicherungen und eidesstattlichen Erklärungen werden Notare in England und Wales fast ausschließlich dann benötigt, wenn ein Dokument von einem Rechtsanwalt oder Notar verfasst wurde und der englische Notar die Identität der Unterzeichner und die gültige Ausfertigung des Dokuments unter Einhaltung der örtlichen und ausländischen Formalitäten (z. B. schreibt der Unterzeichner seine Initialen auf jede Seite des Dokuments für Frankreich, die vollständige Unterschrift auf jeder Seite in Anwesenheit des Notars ist für Griechenland notwendig sowie die firma legibile - lesbare Unterschriften für Italien).
Wenn Sie ein Dokument erhalten haben, das außerhalb des Vereinigten Königreichs benutzt wird, oder wenn Sie über eine Transaktion beraten werden, die außerhalb des Vereinigten Königreichs stattfindet, fragen Sie Ihren Berater, ob Sie einen lokalen englischen Notar für die Beglaubigung Ihrer Dokumente benötigen.
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