Words by Notable Notaries
Ja, das können wir, allerdings müssten Sie die Person, die den DocuSign Envelope (Umschlag) für die Unterschrift vorbereitet hat, bitten, uns die Bescheinigung über die Fertigstellung (DocuSign Certificate of Completion) zukommen zu lassen, es sei denn, unsere Notar*innen bereiten den DocuSign-Umschlag und senden Ihnen ihn mit der bitte um Unterzeichnung während einer Videokonferenz mit dem Notar oder der Notarin zu. Sie müssten auch zuerst mit Ihren ausländischen Beratern, der Sie gebeten haben, Ihr Dokument notariell zu beglaubigen, klären, ob das notariell beglaubigte Dokument akzeptiert wird, wenn das Dokument elektronisch unterschrieben wurde, da einige Gerichtsbarkeiten immer noch verlangen, dass bestimmte Dokumente persönlich und eigenhändig vor einem Notar unterzeichnet werden müssen.
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