Words by Notable Notaries
Bitte beachten Sie, dass eine vom General Registry Office ausgestellte britische Heirats-/Geburts-/Todesurkunde rechtlich nicht fotokopiert werden kann, da sie dem Crown Copyright (Urheberschutz) unterliegt. Wird eine Fotokopie zur Apostille vorgelegt, verweigert das Auswärtige Amt die Apostille darauf anzubringen, da es auf diese Weise das königliche Urheberrecht im Namen der britischen Regierung schützt und durchsetzt. Wenn Sie sich das Kleingedruckte am unteren Rand der Urkunde ansehen, sehen Sie den offiziellen Hinweis "© Crown Copyright". Wenn die Heirats-/Geburts-/Sterbeurkunde vom allgemeinen Standesamt des Vereinigten Königreichs ausgestellt wurde, muss eine neue, vom allgemeinen Standesamt ausgestellte beglaubigte Kopie bestellt werden, was hier möglich ist:
https://www.gov.uk/order-copy-birth-death-marriage-certificate
Bitte beachten Sie, dass nur eine vom allgemeinen britischen Standesamt, GRO, ausgestellte beglaubigte Kopie beglaubigt und legalisiert werden kann, nicht aber eine Fotokopie. Wenn das Dokument notariell beglaubigt werden muss, wird die vom britischen Standesamt GRO ausgestellte beglaubigte Kopie (Original) bzw. die Originalurkunde durch die notarielle Beglaubigung dauerhaft verändert, da sie mit einer Öse (einem kleinen, durch einen Metallring verstärkten Locher) an der notariellen Urkunde befestigt und mit dem Band und dem Amtssiegel des Notars zusammengenäht wird.
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