Words by Notable Notaries
Ja, das können wir in manchen Fällen. Allerdings müssen Sie zunächst mit Ihren ausländischen Beratern, die Sie um eine notarielle Beglaubigung Ihres Dokuments gebeten haben, klären, ob das notariell beglaubigte Dokument auch dann akzeptiert wird, wenn es elektronisch unterzeichnet wurde, denn in einigen Ländern müssen bestimmte Dokumente immer noch mit Tinte auf Papier vor einem Notar unterzeichnet werden. Für wiederkehrende Mandant*innen, die sich bereits bei einem unserer Notar*innen persönlich vorgestellt haben, können wir die Identität bestätigen, und die Echtheit Ihre Unterschrift beglaubigen, sofern die schon persönlich bekannten Mandant*innen uns die unterschriebenen Dokumente im Original mit der Post zusenden.
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