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FAQ

Kann ich eine gesetzliche eidesstattliche Erklärung (statutory declaration) unterzeichnen und/oder eine eidesstattliche Erklärung abgeben?

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Ja, denn alle Notare in England und Wales sind auch Beauftragte für Eidesleistungen (Commissioners for Oaths). Bitte senden Sie uns zunächst einen Scan oder einen Microsoft Word-Entwurf Ihres Dokuments per E-Mail an [email protected], damit wir prüfen können, ob wir Ihnen helfen können, und Ihnen mitteilen können, welche Unterlagen Sie uns gegebenenfalls vorlegen müssen, damit wir Ihre Dokumente bearbeiten können. Wenn Sie einen Eid (auf ein heiliges Buch) schwören möchten, teilen Sie uns bitte mit, auf welches Buch Sie schwören möchten, damit wir prüfen können, ob wir eines zur Verfügung haben, oder ob Sie lieber eine Bestätigung abgeben möchten. Eine eidesstattliche Erklärung ist für diejenigen geeignet, denen es unangenehm ist, einen Eid zu schwören, wird aber als ebenso verbindlich für das Gewissen des Erklärenden angesehen und unterliegt den Strafen des Meineids.


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2 Portman Street,
London W1H 6DU

T: + 44 (0)207 952 1100

E: [email protected]

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