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FAQ

Meine Dokumente sind nicht in Englisch, können Sie sie trotzdem beglaubigen?

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Unsere Notare sprechen Italienisch, Deutsch und Polnisch und können diese Dokumente ohne englische Übersetzung beglaubigen. Für alle anderen Sprachen können wir die Dokumente trotzdem beglaubigen und mit unseren internen Übersetzern und Muttersprachlern für Griechisch, Italienisch, Spanisch, Rumänisch, Arabisch, Französisch, Deutsch und Polnisch zusammenarbeiten, um schnell eine unbeglaubigte Übersetzung zu erstellen, die wir in unserer Akte aufbewahren.

Wenn Sie eine offizielle beglaubigte Übersetzung Ihres Dokuments benötigen, bieten wir auch diesen Service an. Da unsere Übersetzungsangebote nach der Anzahl von Wörtern berechnet werden, senden Sie uns bitte die Microsoft Word-Version des Dokuments per E-Mail an [email protected]. Wir werden Ihnen schnellstmöglich ein Angebot und einen voraussichtlichen Zeitrahmen unterbreiten.

Wenn das Dokument in einer Sprache verfasst ist, die nicht alle der Unterzeichner verstehen, benötigen wir eine einfache Übersetzung für unsere Unterlagen, um sicherzustellen, dass die Mandant*innen das zu unterzeichnende Dokument verstehen können.


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2 Portman Street,
London W1H 6DU

T: + 44 (0)207 952 1100

E: [email protected]

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